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Home arrow Heilpraktiker Psychotherapie - Ausbildung arrow Heilpraktikerprüfung
 

 

Heilpraktikerprüfung Psychotherapie-Grundlagen und Heilpraktikergesetz

Die Gesundheitsämter der einzelnen Verwaltungsbezirke führen die Heilpraktikerprüfung eingeschränkt für Psychotherapie durch. In der Regel prüft der zuständige Leiter des sozialpsychiatrischen Dienstes (Psychiater), in der Regel  in Begleitung von Beisitzern (Psychologe, Verwaltungsangestellter, Heilpraktiker). Da jeder Prüfer unterschiedliche Auffassungen von der Prüfung hat und eigene Schwerpunkte setzt, ist es vor allem in der mündlichen Prüfung wichtig zu wissen, welche Aspekte an dem jeweiligen Gesundheitsamt besonders wichtig sind. Durch unsere Erfahrung in der Prüfungsvorbereitung seit 1997 haben wir die Kenntnisse über diese wichtigen Informationen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Heilpraktiker Psychotherapie Prüfungsvorbereitungskurs.

Basis der Überprüfung für den Heilpraktiker Psychotherapie sind:

  • Grundlagen der Psychiatrie und der Psychotherapie
  • Erkennen von Krisensituationen (z. B. Suizidalität)
  • Psychotherapieverfahren

Die rechtliche Grundlage zur Berufsausübung des Heilpraktikers bildet das Heilpraktikergesetz. Durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt erwerben Sie die Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig zu werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein, eine abgeschlossene Volksschulbildung und ein unbelastetes polizeiliches Führungszeugnis nachweisen können sowie den ärztlichen Nachweis (Attest), dass sie frei sind von geistigen oder körperlichen Leiden oder einer Sucht, die an der Berufsausübung hindern würden.

Die Prüfungszulassung wird beantragt über die untere Verwaltungsbehörde Ihres ersten Wohnsitzes (Landratsamt/Ordnungsamt). Von dort wird Ihr Antrag an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Für Ihre Anmeldung zur Heilpraktiker-Prüfung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag zur Heilpraktikerprüfung  (kann bei der Stadtverwaltung angefordert werden)
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsnachweis
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie mindestens des Hauptschul-Abschlusszeugnisses
  • tabellarischer Lebenslauf
  • auf Option: Nachweis von Ausbildungskursen

Zu beachten sind unterschiedliche Anmeldefristen. In der Regel beträgt die Anmeldefrist 3 Monate vor Prüfungstermin. Dies kann sich jedoch bei entsprechender Nachfrage zur Prüfung kurzfristig auf 1 Jahr erhöhen. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig anzumelden. Dies sollte erst nach Rücksprache mit uns erfolgen, da die Anfordernisse an den unterschiedlichen Gesundheitsämtern sehr unterschiedlich sind.

Die Überprüfung für den Heilpraktiker Psychotherapie setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen.

Die schriftlichen Prüfungen finden bei vielen Gesundheitsämtern am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Da der Amtsarzt die Prüfung jedoch lt. Gesetz nach eigenem Ermessen gestalten kann, sind bundesweit auch Abweichungen möglich. Vor allem bei der mündlichen Prüfung gibt es bundesweit sehr große Unterschiede. Maßgeblich für die Anmeldung zur Prüfung ist der 1. Wohnsitz.

Der schriftliche Teil besteht aus 28 Fragen im Antwortwahlverfahren (multiple choice), für deren Bearbeitung Sie in der Regel 55 Minuten Zeit haben. Eine Heilpraktiker Psychotherapie Testklausur finden Sie unter Downloads. Bei richtiger Beantwortung von mindestens 21 Fragen (75%) werden Sie zur Fortsetzung der Überprüfung im mündlichen Teil zugelassen. Wird dieses Leistungsziel nicht erreicht, wird die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verweigert. Die schriftliche Kenntnisüberprüfung kann nach Belieben wiederholt werden. Die Gebühren für die Anmeldung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung liegen je nach Gesundheitsamt zwischen 500 bis 600 €.

Nach erfolgreichem Ablegen der schriftlichen Überprüfung wird Ihnen ein Termin für den mündlichen Teil zugewiesen, in der Regel 2-3 Wochen nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung, in Ausnahmefällen auch 2 bis 3 Monate danach. Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 bis 60 Minuten und umfasst neben fachlichen Fragen auch den Umgang mit Falldarstellungen. Die mündliche Prüfung wird von einem/r Amtsarzt/ärztin, einem/r Psychiater/in und einem/r Beisitzer/in abgenommen. Beispiele für mündliche Fragen Heilpraktiker Psychotherapie aus den Prüfungen der letzten 10 Jahre.
Bei bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung erteilt. Sie führen dann die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" und sind berechtigt eine ensprechende Praxis zur Psychotherapie zu eröffnen.

Um die Anfordernisse / Chancen für das Bestehen der Prüfung realistisch einschätzen zu können sind haupsächlich folgende 2  Punkte zu berücksichtigen:

  • Vorkenntnisse sind keine erforderlich
  • Der idealer Zeitraum für das Lernen: ein halbes Jahr, täglich ca. 1 Std.

Mögliche Vorgehensweisen hinsichtlich der Zeitplanung
  • 1. sogleich nach einem halben Jahr die Prüfung anzutreten
  •  2. oder auch nach einem Jahr (die Prüfung kann beim Gesundheitsamt  problemlos verschoben
     werden), so dass nach Kursabschluss nochmals 5 bis 6 Monate zur Wiederholung gegeben sind.
     Es besteht die Möglichkeit (wenn freie Plätze zur Verfügung stehen), zur Sicherung des Wissens an
     den beiden letzten Kurswochenenden (zum halben Wochenend-Preis) nochmals teilzunehmen und
     gezielt die schriftliche sowie die mündliche Prüfung wiederholend einzuüben.

Spezielle Prüfungserfahrungen bestehen für folgende Regionen und Städte: Frankfurt am Main, Hofheim (Main-Taunus-Kreis), Offenbach, Hanau, Gelnhausen, Darmstadt, Heppenheim, Stuttgart, Freiburg, Heilbronn, Groß-Gerau, Rüsselsheim, Karlsruhe, Kaiserslautern, Saarbrücken, Würzburg, Mainz, Koblenz, Wiesbaden, Bad Schwalbach (Rheingau-Taunus-Kreis), Bad Homburg, Oberursel (Hochtaunuskreis), Friedberg, Wetzlar (Lahn-Dill-Kreis), Limburg, Korbach, Kassel, Marburg, Fulda, Gießen, Bad Hersfeld, Lüneburg, Köln, Krefeld.

Hier finden Sie das Heilpraktikergesetz im Originalwortlaut:  Heilpraktikergesetz runterladen 

In der hessischen Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz finden Sie unter der Ziffer 8.2  die gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung der eingeschränkten Überprüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie.

 


 

 
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