Homöopathie Ausbildung und Supervision, Frankfurt Rhein-Main
Unsere Heilpraktikerschule bietet ärztlich geleitete Homöopathie Ausbildungen und Supervision für Heilpraktiker (3-jährige Ausbildung mit SHZ-Zertifikat) im Rhein-Main Gebiet an.
Unser aktuelles Angebot: Ausbildung und Supervision in klassischer Homöopathie:
3 -jährige Ausbildung in klassischer Homöopathie für Heilpraktiker zur Behandlung körperlicher und psychischer Erkrankungen mit Zertifizierung der Stiftung Homöopathie-Zertifikat. Alle Infos im Überblick unter Flyer Ausbildung in klassischer Homöopathie.
Speziell für Heilpraktiker, die über die große Heilerlaubnis verfügen, oder sich auf diesen Beruf hin ausbilden möchten, bieten wir hier einen Überblick zur umfassenden Ausbildung in klassischer Homöopathie (Sie werden durch das Anklicken der folgenden Begriffe weitergeleitet auf die Webseite von Frau Dr. med. Gabriele Tille www.homoeopathie-ausbildungen.de):
Homöopathieausbildung sowie Ausbildungstermine und weitere Infos über die Ausbildungsinhalte und die Referentin.
Kostenlose Infotermine für die Ausbildung Homöopathie.
Einstieg in den aktuell laufenden Supervisionskurs ist möglich. Termine auf telefonische Anfrage.
Profitieren Sie durch die Ausbildung in klassischer Homöopathie von der langjährigen Erfahrung in der medizinischen Praxis und homöopathischen Behandlung von Frau Dr. med. Gabriele Tille, Tel.: 06171-580901 e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Praxisadresse 61440 Oberursel, Praxis für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren und Homöopathie.
Homöopathie für Heilpraktiker Psychotherapie
Die bisher vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgesprochene Erlaubis der homöopathischen Behandlung von psychischen Störungen durch Heilpraktiker Psychotherapie wurde 2010 wieder zurückgenommen.
Begründung:
Die Rücknahme der Erlaubnis basiert im Wesentlichen auf der fachlichen Erwägung der Gefahrenabwehr, weil davon auszugehen ist, dass in den Körper aufgenommene Arzneimittel (auch homöopathische Mittel) systemisch wirken und damit eine abgegrenzte Anwendung auf den psychotherapeutischen Bereich nicht möglich ist.
Dies hat zur Folge, dass das Ansprechen der medikamentösen Therapie, Wirkungen und Nebenwirkungen und auch mögliche Kontraindikationen fachkundig beurteilt werden müssen. Eine auf den Bereich der Psychotherapie erfolgende Heilkundeausübung mit einer entsprechend eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis begründet keine hinreichende Grundlage für die vorgenannten erforderlichen Kenntnisse bei einer Arzneimittelverordnung. Hierfür bedarf es vielmehr einer ärztlichen Approbation oder einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis ohne Bestallung.
Aus diesen Gründen ist die Verordnung von Arzneimitteln durch Heilpraktiker/innen eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie laut Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt als nicht zulässig anzusehen. Die einzelnen hessischen Gesundheitsämter wurden hierüber informiert.
