Institut für Kommunikation und Gesundheit - Bernhard Tille

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Behandlungsvertrag

Zu Beginn der Therapie empfiehlt es sich, Patientenverträge (Dienstleistungsvertrag) zumindest mündlich zu machen, welche
die Aufklärung bezüglich Kosten, und Regelung von Terminabsagen beinhalten. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag gibt beiden Seiten Sicherheit und vermeidet Streitigkeiten.
Falls keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt automatisch die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH). Bei Abrechnung über private Krankenkassen ist immer die Gebührenordnung der Heilpraktiker zugrunde zu legen.

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