Das Europa-Zertifikat (ECP) für Psychotherapie wird durch den Europäischen Verband
für Psychotherapie (EAP) bei Vorliegen entsprechender Qualifikationen auf Antrag ausgestellt. Der EAP wurde 1991 in Wien gegründet. Er vereinigt inzwischen 160 Organisationen aus 26 europäischen Ländern und über 50.000 Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Der Europäische Verband für Psychotherapie (EAP) hat sich zur Aufgabe gestellt, bestimmt Standards in Ausbildung und Praxis für Psychotherapie sicherzustellen. Er hat das Europäische Zertifikat für Psychotherapie etabliert, welches garantiert, daß die Träger dieses Zertifikates nach EAP-Normen ausgebildet sind.
Folgende Nachweise sind einzureichen:
- Theoretische Kenntnisse über mindestens 200 Stunden. Die theoretischen Kenntnisse werden durch einen entsprechenden Fachverband oder Studium bescheinigt.
- 560 Ausbildungstunden ( z.B. NLP) und 250 Stunden ergänzende Trainings
- Psychotherapeutische Selbsterfahrung über 250 Stunden
- Supervision über mindestens 150 Stunden.
- Berufspraxis in den psychotherapeutischen Methoden, in denen er sich qualifiziert hat, über mindestens 7 Jahre oder mindestens 2000 Stunden. 6. 10 dokumentierte Fälle
Das EU-Parlament hat 2004 Psychotherapie nach den Richtlinien des EAP anerkannt. Hier durch kann die Möglichkeit erwachsen, daß im Rahmen einer EU-Angleichung das ECP auch nationale Anerkennung bekommt. In Österreich wurde z.B. auf diesem Wege die staatliche Anerkennung des NLP im Jahre 2007 erreicht.
Ein Merkblatt zum Antrag für das Europazertifikat für Psychotherapie erhalten interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über den schulen- und berufsübergreifenden Deutschen Dachverband für Psychotherapie DVP e.V.
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