Beim Exhibitionismus zeigen die Betroffenen (nahezu ausschließlich Männer) zwanghaft wiederkehrend die eigenen Genitalien in
der Öffentlichkeit, da meist nur auf diesem Wege eine sexuelle Erregung
erreicht werden kann. Diese Störung wird unter den sogenannten
Paraphilien eingeordnet. Exhibitionismus wird strafrechtlich verfolgt.
| < Zurück | Weiter > |
|---|
