Als Freiberufler in Form eines Einzelunternehmens können sogenannte
Etablissement-Bezeichnungen verwendet werden. Zu dieser Bezeichnung muss der Nachname und ein ausgeschriebener Vorname angegeben werden, z.B. Heilpraktikerpraxis Psychotherapie Karl Müller. Reine Firmenbezeichnungen ohne Eigennamen dürfen nur von der GmbH oder Aktiengesellschaft verwendet werden, und müssen im Handelsregister eingetragen sein.
Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist dem Heilpraktiker Psychotherapie nicht erlaubt. Die erlaubten Bezeichnungen sind in den einzelnen Bundesländern leicht abweichend. Generell ist akzeptiert: Heilpraktiker für Psychotherapie.
Weitere Infos zum Thema unter Berufsbezeichnung Heilpraktiker Psychotherapie.
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