Institut für Kommunikation und Gesundheit - Bernhard Tille

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Psychotherapeutische Grundsätze

In der psychotherapeutischen Arbeit des Heilpraktikers Psychotherapie sollten folgende Grundhaltungen beachtet werden:

•  Unterscheidung von psychologischer Beratung, Coaching und Psychotherapie beachten
•  Klärung eines nach Möglichkeit gemeinsam erarbeiteten therapeutischen Zieles

•    der Therapeut sollte mit allen in der Patientenversorgung anerkannten und angewendeten Grundverfahren vertraut sein
•    Anamnese - Diagnostik - Behandlungsplan – Kostenabklärung
•    Arbeitsbündnis = formaler Ablauf mit Einwilligung des Patienten
•    der Therapeut (berufliche Rolle) führt den Patienten (kooperierende Rolle) an seine eigene Konflikt- und Problemlöseaktivitäten heran
•    Fähigkeit und Bereitschaft des Therapeuten zu tragfähiger emotionaler Bindung
•    Einsatz einer lehrbaren Technik (bewusst geplanter interaktioneller Prozess)
•    Entwurf eines Gesamtbehandlungsplans mit indikationsspezifischen psychotherapeutischen Verfahren
•    Nutzung der Verfahren, die den meisten Erfolg versprechen (Gebot der Wirtschaftlichkeit und Wahrung ethischer Normen)
•    Überprüfung der Therapieziele und Kontrolle der Behandlungsergebnisse
•    ausreichend eigene Selbsterfahrung und Supervision
•    Ausschluss von persönlichen, freundschaftlichen, intimen und sexuellen Beziehungen
•    fest vereinbarte Zeitstruktur außer in Krisensituationen
•    Ansprechen eigener Gefühle (Gegenübertragung) mit Patienten nur in Ausnahmefällen
•    der Therapeut erzählt keine persönlichen Dinge über sich selbst
•    nicht unter Zeitdruck setzen lassen (schnelle Hilfe)
•    Weiterbildung und Qualitätssicherung

Dokumentation, Aufzeichnungspflicht:

•    Basisdokumentation soziale Daten: Alter, Familienstand, Bildung, Beruf
•    Basisdokumentation Krankheitsdaten: Ursachen, Dauer, Vorbehandlungen, Arbeitsunfähigkeiten, Familienanamnese
•    eigene Diagnosestellung
•    Behandlungsplan mit Zielvorgaben
•    Veränderungsdokumentation (Aussagen über Einzelinterventionen)
•    Ergebnisdokumentation (Zielerreichung mit Abweichungen)

 

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