Das Thema Suizid ist in der Heilpraktikerprüfung Psychotherapie ein sehr wichtiges Thema. Im Rahmen der medizinischen Versorgung sind alle Therapeuten aus rechtlicher Sicht angewiesen, Suizide zu verhindern. Dazu muss die Suizidgefährdung erst mal erkannt und eingeschätzt werden.
Gefährdungskriterien nach Kielholz und Pöldinger
- Suizid-Vorkommen in der Familie
- fühere Suizidversuche
- biologische Krisenzeiten
- zerrüttete Familienverhältnisse/Isolation
- Identitätsverlust/ Migration
- fehlen zwischenmenschl./religiöser Bindungen
- Arbeitsplatzverlust
- schwere Schuld-/Insuffizienzgefühle und Gedanken
- Alkoholismus/Drogenabhängigheit
- endogene Depression/Schizophrenie
- psychogene Depression
- lange, andauernde Schlafstörungen
- unheilbare Krankheiten/Schmerzpatienten
Erkennungsmerkmale nach Ringel
- Zunehmende situative Einengung, sich ausgeliefert fühlen.
- Der Suizid wird als Erlösung aus der Situation empfunden.
- Zunehmende Werteeinengung, Verlust bisheriger Werte
- Zunehmende dynamische Einengung, Gefühlswelt ist eingeengt.
- Zunehmende Einengung der Beziehungen, Rückzug
- Aggressionsstauungen, Wendung gegen die eigene Person
- Selbstmordphantasien, die sich aufdrängen
Suizid-Stadien nach Pöldinger
- Erwägungsstadium= noch distanziert
- Ambivalenz-Stadium = Andeutung, Apelle
- Entschluß-Stadium = Ruhe vor dem Sturm = verdächtig aufgeräumt, gelöst = unbeingte Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.
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