Die homöopathische Behandlung bei Sportverletzungen hat sich sowohl im Breiten- als auch im Profisport sehr bewährt.
Es ist erstaunlich, wie schnell Beschwerden gelindert und weiteren Komplikationen vorgebeugt werden kann. Damit ist auch das Vorurteil, homöopathische Behandlung dauere in seiner Wirkung sehr lange, leicht zu entkräften.
Es ist sehr sinnvoll, bei jeder sportlicher Betätigung, und sei es ein Wanderausflug mit den Kindern im Wald, eine kleine Taschenapotheke mit den wichtigsten Verletzungsmitteln dabei zu haben.
Die Einnahme in der D 12 als Globuli hat sich dabei bis auf wenige Ausnahmen, die hier genannt werden, sehr bewährt.
Bei aller Freude und Euphorie über die erstaunliche Wirkung im Verletzungsfall darf man dieNotwendigkeit einer korrekten schulmedizinischen Diagnose und Therapie niemals vergessen!
Allgemeine Begleitmaßnahmen bei Verletzungen
Je nach Umfang einer Verletzung müssen selbstverständlich allgemeine Erste Hilfe- Maßnahmen wie Lagerung, Wundversorgung, Sicherung des Unfallortes, Abschirmung des Verletzten erfolgen.
Bis zur definitiven medizinischen Weiterversorgung können dann schon homöopathische Arzneimittel verabreicht werden. Grundsätzlich muss ein ausreichender Tetanus-Impfschutz sichergestellt sein.
Prellungen und stumpfes Trauma - akut
1. Arnica montana D 12 alle ½ Stunde bis alle 6 Stunden ( Erstmittel ); große, auch tiefer liegende Blutergüsse; Blutungsneigung, Schock .
2. Bellis perennis D12 alle ¼ Stunde bis alle 6 Stunden ( Folgemittel von Arnica ); bei anhaltenden Schwellungen der Gewebe nach Prellung; Zerschlagenheitsschmerz; Prellungen von Drüsengewebe ( Hoden, Mammae ); Verletzung oder Überanstrengung von Muskeln
Quetschungen und Prellungen von nervenreichem Gewebe
Hypericum perforatum D12 alle ¼ Stunde bis alle 4 Stunden bei Schädel-, Wirbelsäulen- und Steißbeinprellung ( vorher 1 Gabe Arnica C 30 ), als Erstmittel bei Quetschungen von Fingern und Zehen. Sollten die Schmerzen nicht ganz vergehen, kann für 1- 2 Tage auch auf die C 30- Potenz übergegangen werden.
Verletzungen der Knochen und der Knochenhaut
1. Symphytum D 12 alle 2-6 Stunden bei Knochenprellung, besonders auch des Gesichtes und des Auges, bei umgeknickten Knöcheln und Knochenbrüchen.
2. Ruta D 12 alle 2-6 Stunden, bei Verletzungen der Knochenhaut, z.B. Schienbeinprellung und Prellung des „ Musikantenknochens“.
Gehirnerschütterung / Kopfverletzung
Hier hat sich in der Praxis die abwechselnde Gabe von Arnica C 30 und Hypericum C 30 im 2- stündigen Wechsel bewährt. Am Folgetag reicht meistens die einmalige Gabe von jeder Arznei.
Bitte achten Sie speziell bei Kopfverletzungen immer darauf, dass der Verletzte sofort einer ärztlichen Behandlung zugeführt wird. Die homöopathische Behandlung kann aber sofort anlaufen, um Komplikationen vorzubeugen.
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