NLP- und Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildungskosten werden staatlich gefördert
Staatliche Förderprogramme bieten Zuschüsse zu Fort- und Ausbildungskosten aus öffentlicher Hand, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gefördert werden folgende Ausbildungsangebote des Instituts für Kommunikation und Gesundheit je nach den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer ( z.B. Hessen, Rheinland-Pfalz, Nord-Rhein-Westfalen, Bayern):
- NLP-Ausbildungen
- Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie
- Weiterbildung in Psychotherapiemethoden
- Ausbildung zum Fachberater Verhaltenstherapie
- Ausbildung in klassischer Homöopathie
Allgemein gilt: Nicht gefördert werden Kurse, deren Lehrinhalt z.B. zu dem Unterhaltungsbereich zählen oder der sportlichen Aktivität sowie dem Führerscheinerwerb dienen.
Alle Interessierten sollten sich vor der Anmeldung zu einem Aus- und Weiterbildungkurs mit den Förderstellen des jeweiligen Bundeslandes in Verbindung setzen, um zu klären, ob die Förderung bewilligt wird.
Beratung erhalten Interessierte auch bei der Walter-Kolb-Stiftung e.V. , Beratungsstelle für Weiterbildung in Frankfurt/M. Tel.: 069-21240900, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sowie im Internet zum Thema Bildungsprämie und regionalen Beratungsstellen.
Hier finden Sie einige Beispiele für Voraussetzungen zur Förderung:
Der Qualifizierungsscheck des Hessischen Wirtschaftsministeriums gefördert durch den Europäischen Sozialfonds
Mit den „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Weitere Infos unter http://www.qualifizierungsschecks.de/.
Zielgruppe:
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten, die
• über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
• älter als 45 Jahre sind
und im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben.
Bitte beachten Sie, dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.
Im Rahmen der Vorschiften bezüglich die Bildungsprämie besteht alternativ zu dem Qualifizierungsscheck eine weitere Fördermöglichkeit:
Zielgruppe sind Erwerbstätige mit einem steuerpflichtigen Einkommen bis maximal 25.600 € bzw. 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten. Auch Mütter sowie Väter in der Elternzeit haben Anspruch, wenn die Einkommensgrenze gegeben ist.
Der Bund übernimmt mit dem Prämiengutschein 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500 €. Die Bildungsprämie ist einmal jährlich pro Person beantragbar.
Adressen für Beratungsstellen erhalten Interessierte unter Tel.: 08002623000 oder unter http://www.bildungspraemie.info/
Als Unterlage zur Antragsstellung genügt der Personalausweis sowie ein Einkommensteuerbescheid maximal 2 Jahre zurück, ersatzweise eine aktuelle Gehaltsbescheinigung.
Qualicheck Rheinland Pfalz:
Zielguppe ab 45 Jahren, Förderung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie Freiberufler/innen und Berufsrückkehrer/innen. Absicht der Förderung ist, Menschen im Rahmen kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung zu unterstützen.
50 % der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Jahr werden in vielen Bereichen der beruflichen Weiterbildung übernommen (z.B. NLP-Ausbildungen, Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie, Weiterbildung in Psychotherapiemethoden etc).
Ansprechpartner für Antragsformulare betreffend Rheinland-Pfalz: RAT GmbH Tel: 08005888432, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, E-Mail
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. Die Förderung wird getragen von der rheinland-pfälzischen Landesregierung, Ministerium für Arbeit, Soziales, gesundheit, Familie und Frauen.
Das Institut für Kommunikation und Gesundheit, Bernhard Tille in Bad Homburg ist akkeditiert als Weiterbildungsanbieter für
- die Qualifizierungsoffensive des hessischen Wirtschaftsministeriums
- den Qualischeck Rheinland Pfalz
- den Bildungsscheck des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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Der Antragssteller/die Antragsstellerin müssen den Gutschein auf den Weiterbildungsanbieter Institut für Kommunikation und Gesundheit, Bernhard Tille Bad Homburg, ausstellen lassen um eine Anrechnung (max. 500 €) auf die Kursteilnahme zu erhalten.
Wichtig: Generell muss bei der Beantragung beachtet werden, dass die Antragsstellung bei dem entsprechenden Förderungsträger vor der Anmeldung bzw. vor Anzahlungen zum entsprechenden Kurs erfolgt ist.
