Versicherungsrisiken für Heilpraktiker Psychotherapie
Die folgenden Angaben sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Es ist sinnvoll, sich persönlich fachlich beraten zu lassen, um optimal versichert zu sein: Folgende Basis-Versicherungsabdeckung ist grundlegend zu empfehlen:
Berufshaftpflichtversicherung
Der freiberuflich Tätige ist in seiner Haftung unbegrenzt. Sie erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Haftungsschäden ab, die im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit von Patienten oder Teilnehmern gestellt werden. Zu beachten ist, dass die jeweiligen Risikobereiche ausdrücklich im Versicherungsvertrag benannt sein müssen, z.B. psychotherapeutische Tätigkeit ohne Medikamente, Durchführung von Seminaren etc., da sonst Versicherungsausschlüsse im Schadenfall überraschen können.
Betriebshaftpflichtversicherung
Da durch die Berufshaftpflichtversicherung nur der Haftungsfall durch das Ausüben der Tätigkeit selbst abgesichert ist, macht es Sinn, auch die Möglichkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erwägen, die Haftungsansprüche in Verbindung mit der Nutzung von Räumen (z.B. Ausrutschen, stolpern über Gegenstände etc.) abdeckt.
Rentenversicherung
Der Heilpraktiker Psychotherapie ist nicht rentenversicherungspflichtig. Er kann der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig beitreten, was jedoch nicht empfehlenswert ist. Effektiver ist der Aufbau einer privaten Altersvorsorge.
Weitere Infos zur Allianz Rürup-Rente finden Sie unter http://www.versicherung-portal-1.de/lebensversicherung/allianz/ruerup.php
Krankenversicherung
Der freiberuflich Tätige hat die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist i.d.R. ungünstig.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erkrankt der Versicherte so schwer, dass eine weitere Berufsausübung auf Dauer unmöglich ist, tritt diese Versicherung ein.
Rechtsschutzversicherung
Zur Abdeckung von Ansprüchen betreffend den Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Haus- und Wohnbereich ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Durch einen relativ geringen Beitrag sind bei einem Rechtsstreit die Anwalts- und Gerichtskosten in vielen Fällen abgedeckt.
Tipps für Patienten betreffend einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung
Hier finden Interessierte weitere Informationen betreffend Zusatzversicherung für die Heilpraktiker - Behandlung im Bereich Naturheilkunde sowie alternativer Heilmethoden
Wenn eine freiwillige Versicherung abgeschlossen wird, sollte immer ein Versicherungsvergleich verschiedener Anbieter durchgeführt werden.
Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie
In der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie durch das Institut für Kommunikation und Gesundheit werden auch die steuer-, versicherungs- und werberechtlichen Themen vermittelt, die bei einer Praxiseröffnung zu beachten sind.
